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Neues beim Vorsteuerabzug

Die Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST, hat am 10. Februar 2025 den Entwurf der neuen MWST-Info 09 «Vorsteuerabzug» veröffentlicht. Diese umfassende Überarbeitung führt zu zahlreichen Anpassungen in verschiedenen anderen MWST-Infos und MWST-Branchen-Infos. 

Der veröffentlichte Entwurf enthält viele praxisrelevante Präzisierungen und Anpassungen, die für unsere tägliche Arbeit wichtig und hilfreich sein werden. Der Entwurf wurde von der Wirtschaft kritisch hinterfragt, und es wurden zahlreiche Eingaben gemacht. Die endgültige Veröffentlichung ist für Ende dieses Jahres geplant. Die vorgenommenen Praxisänderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Im Entwurf und auch in der Endfassung werden Antworten auf die folgenden Fragen gegeben:

  • Welche formellen Voraussetzungen muss eine Rechnung erfüllen, damit ein Leistungsempfänger einen Vorsteuerabzug geltend machen kann?
  • Wann darf ein Leistungsempfänger einen Vorsteuerabzug geltend machen, auch wenn die formellen Voraussetzungen der Rechnung nicht erfüllt sind?

Artikel 26 MWSTG regelt, welche Elemente in einer Rechnung enthalten sein müssen und welche weiteren Elemente in der Regel enthalten sein sollten. Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe a MWSTG besagt, dass die in Rechnung gestellte Inlandsteuer im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit geltend gemacht werden kann, sofern kein Ausschlussgrund gemäss Artikel 29 und 33 MWSTG vorliegt. Eine Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass die Rechnung auf den Leistungsempfänger ausgestellt ist und diesem somit grundsätzlich das Vorsteuerabzugsrecht zusteht. Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz. In der Verordnung ist bereits vorgesehen, dass bei einer Quittung bis CHF 400 der Vorsteuerabzug dennoch geltend gemacht werden kann, auch wenn kein Leistungsempfänger auf der Rechnung/Quittung erwähnt ist. In der MWST-Info 09 werden weitere Ausnahmen aufgelistet, in denen z. B. ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wenn der Rechnungsempfänger vom Leistungsempfänger abweicht. So wird explizit erwähnt, dass, wenn die Rechnung auf eigene Mitarbeitende ausgestellt ist, der Aufwand jedoch klar als Geschäftsaufwand gilt und damit ein Vorsteuerabzug möglich ist.

Weitere ausführlich beschriebene Themen sind:

  • Einschränkungen beim Vorsteuerabzug, wenn ein nicht-unternehmerischer Bereich vorliegt (z.B. privater Bereich);
  • Spezialfälle bei der Erzielung von steuerbefreiten Umsätzen: Wann ist dennoch ein Vorsteuerabzug möglich;
  • Vorsteuerabzug bei Holding- und/oder Beteiligungsgesellschaften;
  • notwendige Vorsteuerkürzungen bei Erhalt von Subventionen;
  • Vorsteuerkorrekturmöglichkeiten bei gemischter Verwendung;
  • pauschale Vorsteuerkorrekturen bei Nebenleistungen;
  • Vorsteuerabzug bei einer MWST-Gruppe;
  • und vieles mehr.

Anlässlich der diesjährigen Seminarreihe  «Jahresabschlussplanung» werden neben den wichtigsten Änderungen in der MWST-Info 09 «Vorsteuerabzug» auch das neue Formular 764 für die Anwendung des Meldeverfahrens, die mehrwertsteuerliche Behandlung der Rückbaukosten, die aktuelle Rechtsprechung sowie die wichtigsten Punkte bei der Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode thematisiert.

 

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