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Sozialversicherungen 2027: Neue Zahlen, neue Anforderungen

Auch ohne grosse Reformen bringt 2027 wichtige Änderungen bei den Sozialversicherungen. Angepasste AHV-Renten, neue Grenzbeträge und die 13. AHV-Rente verlangen Aufmerksamkeit. Erfahren Sie, was sich ändert und worauf Sie bei der Lohnbuchhaltung und Jahresabschlussplanung achten müssen.

Der Jahreswechsel 2026/2027 bringt im Schweizer Sozialversicherungsrecht keinen grossen Systemwechsel. Für Treuhänderinnen, Treuhänder und Finanzfachleute bedeutet das allerdings keineswegs, dass sie ihre Unterlagen vom Vorjahr einfach weiterverwenden können. Mit der Anpassung der AHV-Renten verändern sich auf den 1. Januar 2027 wiederum verschiedenste Sozialversicherungskennzahlen und Grenzbeträge.

Den Ausgangspunkt bildet die AHV: Aufgrund der Entwicklung des Mischindexes steigen die Altersrenten um 1,59 Prozent. Die minimale AHV-Vollrente erhöht sich damit von CHF 1'260 auf CHF 1'280 pro Monat, die maximale von CHF 2'520 auf CHF 2'560. Diese Anpassungen wirken sich auch auf weitere Bereiche des Sozialversicherungssystems aus.

In der beruflichen Vorsorge heisst es deshalb ebenfalls: neue Grenzbeträge beachten. An den grundlegenden Regelungen ändert sich dagegen wenig. Die mit AHV 21 eingeführte Flexibilisierung der Pensionierung ist inzwischen im Alltag angekommen. Bewegung könnte es allerdings beim BVG-Mindestzinssatz geben: Die BVG-Kommission beantragt eine Erhöhung von heute 1,25 Prozent auf 1,75 Prozent.

Eine konkrete Neuerung betrifft die freiwillige Unfallversicherung für Selbständigerwerbende. Ab 1. Januar 2027 beträgt die Eintrittsschwelle CHF 44'460. Neu kann diese zudem entsprechend dem Beschäftigungsgrad reduziert werden.

Und dann ist da noch die 13. AHV-Rente. Sie wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt, zusammen mit der regulären Altersrente. Ihre Höhe entspricht einem Zwölftel der im betreffenden Kalenderjahr ausbezahlten Monatsaltersrenten. Während die Auszahlung damit Realität wird, bleibt die Finanzierung politisch umstritten.

Was bedeutet das für die Praxis? Grosse Reformen bleiben zum Jahreswechsel aus. Dennoch müssen Stammdaten, Lohnbuchhaltung, Vorsorgeparameter und Grenzbeträge rechtzeitig überprüft und auf 2027 angepasst werden. Denn das Schweizer Sozialversicherungsrecht bleibt sich damit treu: Alles beim Alten – und trotzdem jedes Jahr ein bisschen neu.

 Die Übersicht mit den wichtigsten Anpassungen in der 1. Säule per 1. Januar 2027 können Sie hier herunterladen.  

 

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