Seit dem 1. Oktober 2026 gelten die neuen GwG-Bestimmungen für Beraterinnen und Berater. Wir informieren über den aktuellen Stand des Aufnahmeprozesses bei der SRO-TREUHAND|SUISSE, wichtige Fristen und das neu genehmigte FAQ des SIF. Zudem zeigen wir auf, wo aktuell Handlungsbedarf besteht und was bei der Annahme neuer Mandate zu beachten ist.
Der Aufnahmeprozess der SRO-TREUHAND|SUISSE für die seit dem 1. Oktober 2026 neu unterstellten Beraterinnen und Berater läuft auf Hochtouren. Wer sein vollständiges Aufnahmegesuch bis zum 30. September 2026 eingereicht und die Anschlussgebühr bezahlt hat, erhält gemäss Zusicherung der SRO-TREUHAND|SUISSE seine Aufnahmebestätigung in der ersten Oktoberhälfte. Bis dahin sollten keine neuen Aufträge angenommen werden, die den GwG-Beratungspflichten unterstehen. Unternehmen, die bereits als Finanzintermediär registriert sind und neu die Voraussetzungen als Berater erfüllen, müssen dies der SRO lediglich bis zum 30. November 2026 melden (sogenannte Optierung). Ein zusätzliches Aufnahmegesuch als Berater ist nicht erforderlich. Für die Annahme neuer Mandate bestehen keine Einschränkungen.
Formell ist die SRO-TREUHAND|SUISSE bereit und die verbindlichen Rechtsgrundlagen liegen vor: Ende September 2026 hat die FINMA die revidierten Statuten, das überarbeitete SRO-Reglement sowie die Sanktionsordnung der SRO-TREUHAND|SUISSE genehmigt.
Die Verbände TREUHAND|SUISSE, EXPERTsuisse, SVIT und SwissAccounting sowie die SRO-TREUHAND|SUISSE arbeiten weiterhin gemeinsam daran, den neu unterstellten Beraterinnen und Beratern Klarheit mit dem revidierten Geldwäschereigesetz (GwG) zu verschaffen. Das SIF hat nun ein erstes FAQ genehmigt. Dieses stellen wir unseren Mitgliedern hier zur Verfügung und werden über weitere relevante Informationen laufend orientieren. Das diesjährige kostenlose Webinar für unsere Mitglieder am Black-Friday am 27. November 2026 widmet sich ebenfalls diesem Thema.
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