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Senkung des Umwandlungssatzes bei der Helvetia Vollversicherung

Die Nummer 3 im Lebensversicherungsgeschäft prescht voraus und sichert die Vollversicherungslösung nachhaltig: Der Umwandlungssatz von aktuell 6.8% im Obligatorium und 4.91% im Überobligatorium wird schrittweise per 2023 auf 5.6% im Obligatorium und 4.4% im Überobligatorium gesenkt.

Für die in den nächsten Jahren in Pensionierung gehenden Helvetia Versicherten bedeutet die Senkung des Umwandlungssatzes keine guten Nachrichten. Für sie wird die Altersrente massiv tiefer ausfallen.

Nach dem Ausstieg der AXA aus dem Vollversicherungsmodell im April 2018, zeigt die Helvetia als First Mover, wie das Modell der Vollversicherung nachhaltig und solid weitergeführt werden kann.

Die Helvetia, mit einem Marktanteil von rund 12 Prozent im Geschäft mit der beruflichen Vorsorge, senkt den Umwandlungssatz schrittweise per 2023 auf 5.6% im Obligatorium und 4.4% im Überobligatorium. Diese massive Senkung vollzieht die Helvetia, um die Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern zu minimieren und das Modell der Vollversicherung nachhaltig weiterzuführen.

Für die aktive Belegschaft bedeutet die Senkung des Umwandlungssatzes gute Nachrichten, da in Zukunft wieder mehr vom Anlageerfolg mittels höheren Verzinsungen ausgeschüttet werden kann und weniger für die Ausfinanzierung der Pensionierungsverluste benötigt wird. Für die in den nächsten Jahren in Pensionierung gehenden Helvetia Versicherten bedeutet die Senkung des Umwandlungssatzes hingegen keine guten Nachrichten. Für sie wird die Altersrente massiv tiefer ausfallen, wie das folgende Beispiel veranschaulicht:

Obligatorisches Kapital: CHF 300‘000; Überobligatorisches Kapital: CHF 200‘000, Mann, Alter 65 im Zeitpunkt der Pensionierung.

Jahr Altersrente pro Jahr
2019 CHF 30‘220
2023 CHF 25‘600
Differenz -CHF 4‘620 (-15%)

Die Helvetia geht mit der Senkung des Umwandlungssatzes als Erste der verbleibenden fünf Vollversicherungen voran. Man darf gespannt sein, wie die restlichen vier Anbieter auf die Neuigkeiten der Helvetia reagieren. Durch die regulatorischen Anforderungen der FINMA ist klar, dass auch sie Anpassungen vornehmen müssen und werden.

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