Lockerung der MWST-Pflicht für Vereine

Der Bundesrat hat die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht von nicht-gewinnstrebigen, ehrenamtlich geführten Sport- und Kulturvereinen und gemeinnützigen Institutionen von bisher 150’000 Franken auf neu 250’000 Franken erhöht.

Wird die neue festgesetzte Umsatzgrenze von CHF 250’000 nicht überschritten, kann man sich aus dem Mehrwertsteuerregister löschen lassen. Dafür ist eine schriftliche Abmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, ESTV, notwendig. Die Abmeldung muss innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode bei der ESTV eintreffen. Ohne Abmeldung gilt die Steuerpflicht weiterhin.

Deshalb sollten betroffene Rechtsträger im laufenden Jahr prüfen, welche Konsequenzen sich bei einem möglichen Austritt aus der Steuerpflicht ergeben. Allenfalls liegen bei einem Austritt Tatbestände vor, welche zu einer Eigenverbrauchsteuer auf beweglichen oder unbeweglichen Anlagen führen. Unter einer längerfristigen Betrachtungsweise müssen die Vor- und Nachteile abgewogen werden. Zu beachten sind dabei u.a. auch die notwendigen Massnahmen hinsichtlich der Anpassung bei der Buchführung, bei bestehenden Verträgen und der Rechnungsstellung etc.. Für weitere Informationen folgen Sie diesem Link zur Angaben der ESTV.


 

Weitere spannende Blogbeiträge

Blog
Donnerstag, 24. Juli 2025
Schwankungsreserven – handelsrechtliche Zulässigkeit versus steuerliche Massgeblichkeit
In seinem Urteil vom 19.2.2025 musste das Bundesgericht beurteilen, ob handelsrechtskonform verbuchte Schwankungsreserven auch steuerlich massgeblich...
Mehr
Blog
Donnerstag, 24. Juli 2025
Ertrag ohne Rechnung: Jetzt richtig verbuchen
Die A. AG – ein Kies‑ und Betonunternehmen im Thurgau – hatte Ende 2019 zahlreiche Liefer‑ und Transportaufträge vollständig ausgeführt, diese aber...
Mehr
mehrwertsteuer
Blog
Dienstag, 1. Juli 2025
Neue Grundsystematik bei der Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode
Die Anwendung der Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode bei der Mehrwertsteuerabrechnung verschafft KMU-Betrieben eine deutliche Entlastung in der...
Mehr