Share Teilen

BVG-Reformvorschläge

Im Juli 2019 wurden Bundesrat Alain Berset zwei Vorschläge zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) unterbreitet. Zum einen der Mehrheitsvorschlag der Sozialpartner, bestehend aus dem Schweizerischen Arbeitgeberverband, Schweizerischen Gewerkschaftsbund und Travail Suisse, und zum anderen der Reformvorschlag des Schweizerischen Gewerbeverbands (sgv). Welche Eckpunkte umfassen die Reformvorschläge und wo liegen die Unterschiede?

Zwei BVG-Reformvorschläge: Wo liegen die Unterschiede?

Revisionsvorschlag der Sozialpartner

Die letzte BVG-Revision liegt schon über zehn Jahre zurück. Seither sind sämtliche Versuche gescheitert, den Mindestumwandlungssatz von heute 6.80 % an die gestiegene Lebenserwartung bzw. an die sinkenden Kapitalerträge anzupassen. Nach dem letzten Reformversuch im Jahr 2017 wurden die Sozialpartner aufgefordert, ihre Verantwortung wahrzunehmen und eine kompromissfähige Lösung auszuarbeiten. Die drei nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber konnten sich auf einen Kompromiss einigen. Der Mehrheitsvorschlag der Sozialpartner sieht die folgenden Eckpunkte vor:

  • Senkung des Mindestumwandlungssatzes von heute 6.80 % auf 6.00 %
  • Halbierung des Koordinationsabzuges von heute CHF 24‘885 auf CHF 12‘443
  • Anpassung der Altersgutschriften von bisher vier auf zwei Sätze. Im Alter 25–44 beträgt die Altersgutschrift 9% und ab 45 Jahre 14% (bisher 25–34: 7 %, 35–44: 10 %, 45–54: 15 %
    und 55–64/65: 18 %)
  • Einführung eines solidarisch finanzierten Rentenzuschlags (Umlageverfahren) von 0.50 % auf allen AHV-pflichtigen Löhnen (bis max. CHF 853‘200)
  • Eine Übergangsgeneration von 15 Neurentenjahrgängen ab Inkrafttreten der Revision erhält einen im Betrag garantierten Rentenzuschlag

Ziel des Mehrheitsvorschlages ist es, das heutige Leistungsniveau insgesamt zu erhalten. Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte erhalten künftig bei der Annahme der Reform sogar mehr Rente.

Revisionsvorschlag des Schweizerischen Gewerbeverbands (sgv)

Im Gegensatz zum Mehrheitsvorschlag der Sozialpartner verzichtet der Reformvorschlag des sgv ausdrücklich auf einen Leistungsausbau. Die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.00% soll lediglich durch die Anpassung der Altersgutschriften kompensiert werden. Der Vorschlag sieht weiterhin vier altersabhängige Beitragssätze vor: Im Alter 25–34: 9%, im Alter 35–44: 14%, im Alter 45–54: 16% und ab 55 Jahren 18%. Der fundamentalste Unterschied der beiden Vorschläge liegt jedoch bei der Einführung des solidarischen Rentenzuschlags. Der sgv hält klar am bewährten 3-Säulen-Prinzip fest, in welchem die erste Säule im Umlageverfahren und die zweite Säule im Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden. Eine systemfremde, durch Lohnprozent finanzierte Zusatzrente soll nicht in die berufliche Vorsorge eingebaut werden.

Gewappnet für die nächste BVG-Reform

Wollen Sie wissen, ob Ihre Vorsorgelösung für die nächste BVG-Reform gewappnet ist? Die WHP-Spezialisten beurteilen Ihre Pensionskassenlösung und zeigen Ihnen den Handlungsbedarf auf. Für eine kostenlose Beurteilung können Sie uns Ihren Vorsorgeplan an  info@whp.ch senden.

Weitere spannende Blogbeiträge

Blog
Mittwoch, 12. November 2025
Entwurf Praxisanpassungen MWSTG: Zusammenschluss zum energierechtlichen Eigenverbrauch (ZEV)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 02.05.2025 einen Entwurf zur Praxisanpassung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) veröffentlicht, der sich...
Mehr
Blog
Dienstag, 11. November 2025
KI kann viel – aber nicht denken
Künstliche Intelligenz ist zweifellos beeindruckend. Sie schreibt Texte, analysiert Daten, beantwortet Fragen und hilft, komplexe Informationen in...
Mehr
Blog
Dienstag, 11. November 2025
Säule 3a: So klappt es mit den Nachzahlungen
Ab 2026 können Vorsorgelücken in der Säule 3a erstmals rückwirkend geschlossen werden. Möglich macht das eine Anpassung in der BVV 3. Ein starkes...
Mehr