1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen zwischen SwissAccounting und den Teilnehmenden an Seminaren und Lehrgängen von SwissAccounting. Darunter fallen auch die CAS-Lehrgänge.
Vorbehalten bleiben allfällige andere Bestimmungen der Regionalgruppen.
Wenn Sie uns im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages Ihre E-Mail-Adresse bekanntgegeben haben, werden wir diese dazu verwenden, Ihnen Informationen zu unseren Angeboten und Dienstleistungen zuzustellen. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie uns dies jederzeit unter info@swissaccounting.org mitteilen.
2. Anmeldung
Mit der Anmeldung erfolgt die Bestätigung der AGBs.
3. Durchführung
Über die definitive Durchführung werden Sie vor Kursbeginn informiert. Bei einer zu geringen Anmeldezahl kann die Bildungsleitung den Kurs verschieben oder absagen.
4. Kursgebühr
In den Kursgebühren sind die Kursunterlagen, Prüfungsgebühr und die Verpflegung inbegriffen. Eine separate Prüfungsgebühr kann bei vereinzelten Lehrgängen von der Bildungsleitung beschlossen werden.
Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn zu begleichen.
Bei verbindlicher Anmeldung für alle noch notwendigen Lehrgänge eines CAS wird ein Rabatt von 15% gewährt. Der Rabatt kann nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Lehrgänge geltend gemacht werden.
5. Abmeldungen
Die Abmeldung ist aus einem wichtigen Grund möglich und hat bis 20 Tage vor dem Kursbeginn schriftlich zu erfolgen.
Bei Abmeldungen bis 10 Tage vor dem Kursbeginn wird eine Stornogebühr von 50% der Kurskosten fällig. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – die ganze Kursgebühr geschuldet.
Wenn der CAS nicht absolviert wird, ist eine Stornogebühr in der Höhe des gewährten Rabatts von 15% geschuldet.
Abmeldungen müssen per E-Mail an info@swissaccounting.org gesendet werden. Massgebend ist das Empfangsdatum der E-Mail.
6. Ersatzteilnehmende
Ersatzteilnehmende bei Seminaren werden akzeptiert, wobei sich der Preis nach dem Mitgliederstatus der Ersatzmeldung richtet.
Zürich, Februar 2023