Berater, die im Rahmen der per 1. Oktober 2026 in Kraft tretenden gesetzlichen Bestimmungen neu unter das Geldwäschereigesetz (GwG) fallen, können sich der SRO-TREUHAND|SUISSE anschliessen. Die SRO-TS ist offen für Mitglieder von TREUHAND|SUISSE, EXPERTsuisse, SVIT und SwissAccounting.
Das Gesuch um provisorische Erlangung des SRO-Anschlusses als Berater ist auf der Homepage der SRO-TREUHAND|SUISSE aufgeschaltet, inkl. Nennung der Dokumente, welche für den SRO-Anschluss aufzubereiten sind.
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