Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Hauseigentümer auf ihrem selbstbewohnten Eigenheim versteuern müssen. Im Gegenzug können Hypothekarzinsen sowie gewisse Unterhalts- und Renovationskosten steuerlich abgezogen werden. Mit der geplanten Abschaffung dieser Regelung würde ein System entfallen, das jahrzehntelang fest im Steuerrecht verankert war.
In der öffentlichen Diskussion wird die Frage, ob und in welchem Ausmass Hauseigentümer von der Abschaffung profitieren, fast ausschliesslich an den Hypothekarzinsen festgemacht.
Diese einfache Rechnung ist eingängig – greift jedoch zu kurz.
Weniger Beachtung findet ein anderer zentraler Aspekt: die Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten. Heute können Eigentümer den Unterhalt und die Renovation ihrer Liegenschaft steuerlich absetzen – sei es über Pauschalen oder über den Nachweis effektiver Kosten.
Gerade bei älteren Häusern sind diese Ausgaben erheblich. Neue Heizsysteme, energetische Sanierungen, Dachsanierungen oder Fassadenrenovationen können schnell fünf- oder gar sechsstellige Beträge erreichen. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts würde auch dieser Abzug wegfallen.
Die Konsequenz:
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten ist nicht nur für Eigentümerinnen und Eigentümer von Bedeutung. Sie schafft auch Anreize für Investitionen in die Gebäude und den Unterhalt. Fällt dieser Anreiz weg, könnte dies mittel- bis langfristig spürbare Folgen für die Bauwirtschaft, Renovationsbetriebe und Handwerker haben. Eine geringere Nachfrage nach Sanierungen und Modernisierungen würde nicht nur die Eigentümer selbst belasten, sondern auch ganze Branchen.
Fazit: Kein eindeutiger Gewinner
Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts wird unweigerlich Gewinner und Verlierer hervorbringen:
Für Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lohnt es sich daher, bei der Abstimmung nicht nur den aktuellen Hypothekarzins im Blick zu haben. Wer ein Haus besitzt – oder eines erwerben möchte – sollte auch die langfristigen Unterhaltskosten und deren steuerliche Behandlung in die eigene Kalkulation einbeziehen.