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Wichtige Änderungen 2025: Sozialversicherungen, Steuern und MWST-Revision im Fokus

 

Guten Tag  

 

Willkommen zur neuesten Ausgabe unseres Newsletters!

 

In dieser Ausgabe bieten wir Ihnen eine kompakte Übersicht über die bevorstehenden Änderungen im Jahr 2025. Rosemarie Rossi, eidg. dipl. Sozialversicherungsexpertin, hat für Sie die wichtigsten Neuerungen im Bereich der Sozialversicherungen zusammengestellt.

 

Ausserdem beleuchten wir einen aktuellen Gerichtsentscheid zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), der die Aufteilung der Erziehungsgutschriften zwischen Ehepartnern regelt.


In unseren Seminaren zur Jahresabschlussplanung 2024/2025 informieren Experten über die neuesten Entwicklungen bei direkten Steuern, der Mehrwertsteuer sowie Anpassungen bei Sozialversicherungen und kantonalen Vorschriften.

 

Abschliessend finden Sie in diesem Newsletter einen interessanten Beitrag von BDO zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG), die am 1.1.2025 in Kraft tritt.

 

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit diesem Newsletter!

 

Kollegiale Grüsse

Prof. Dr. Dieter Pfaff

Präsident SwissAccounting

Pia Käser

Co-Leiterin Geschäftsstelle / Marketing- und Produktmanagement

 

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Grenzwerte Übersicht 2025

Rosemarie Rossi, eidg. dipl. Sozialversicherungsexpertin, Dozentin und Lehrbuchautorin, hat für Sie eine Übersicht über die Änderungen in den Sozialversicherungen im 2025 zusammengestellt. 

Übersicht herunterladen

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Neuenburger Kantonsgericht fällt wegweisendes Urteil zu AHV-Renten 

Das Gesetz über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung  (AHVG) sieht vor, dass die Erziehungsgutschreiften zwischen den Ehepartner halbiert werden, sobald einer von ihnen in Rente geht. Gemäss AHVG fliessen sie damit nur zur Hälfte in die Berechnung der AHV-Rente derjenigen Person ein, welche das Rentanalter erreicht hat. 

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JAP Newsletter

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In unserem Seminar informieren Experten aus Beratung und Steuerverwaltung über aktuelle Änderungen bei direkten Steuern, Mehrwertsteuer und Sozialversicherungen. Themen sind u.a. die MWST-Teilrevision ab 2025, kantonale Steuervorschriften, AHV- und BVG-Reformen sowie Anpassungen bei Hauptsteuerdomizilen, Spesenreglementen und der steuerlichen Bewertung von Liegenschaften.

Information und Anmeldung

Steuertipp Nr. 38:

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG)

Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG), die im Juni 2023 von der Bundesversammlung verabschiedet wurde, tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Der Bundesrat hat dies nun bestätigt und gleichzeitig die aktualisierte Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) veröffentlicht. Lesen Sie den spannenden Beitrag von BDO. 

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