Abstimmung angenommen: Was heisst das nun?
Guten Tag
Heute wurde die Mindeststeuer von 15% vom Stimmvolk angenommen. Dies führt ab 1.1.2024 zu deutlichen Veränderungen in der Besteuerung von grossen Schweizer Unternehmen, die international tätig sind.
Rund 140 Länder, einschliesslich der Schweiz, haben sich dazu verpflichtet, eine Mindeststeuer von 15 Prozent des Gewinns einzuführen. Diese Vereinbarung hat Auswirkungen für internationale Schweizer Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro. Zukünftig sind diese Unternehmen verpflichtet, in der Schweiz und in jedem Land, in dem sie tätig sind, eine Gewinnsteuer von mindestens 15 Prozent zu entrichten. Der Bundesrat wird dies in einer speziellen Verordnung regeln.
In unserem Seminar vom 29.8.2023 werden die teilweise anspruchsvollen Regelungen der Mindeststeuer (z. B. was ist überhaupt der Gewinn, welcher der Bemessung zugrunde gelegt wird) anhand zahlreicher Praxisbeispiele veranschaulicht. Besonderes Augenmerk wird auf die Umsetzung und die Besonderheiten in der Schweiz gelegt. Wir verdeutlichen aber auch, wie natürliche Personen und KMU in einer globalisierten Wirtschaft dem internationalen Steuerrecht unterliegen und welche Pflichten und Spielräume das Schweizer Verrechnungspreisrecht kennt. Das Seminar richtet sich damit an alle Personen, die von internationalen Steuerfragen betroffen sind.
Kollegiale Grüsse