Unternehmensleitung und Verwaltungsräte müssen ständig die Geschäftszahlen analysieren, um sicherzustellen, dass das Unternehmen noch auf Kurs ist. Insbesondere in unsicheren Zeiten wie diesen, wird dabei ein grosses Augenmerk auf Profitabilität, Zahlungsfähigkeit und Kapitalsituation gelegt, auch um rechtzeitig geeignete Massnahmen z. B. bei drohender Überschuldung oder hälftigem Kapitalverlust einzuleiten.
Dabei gerät aber häufig die Transaktion etwas aus dem Blick, die massgeblich für alle oben genannten Analysebereiche ist: die Umsatzerfassung. Oder anders formuliert, wenn dort «Mist» reingeht, kommt bei den oben genannten Analysebereichen «grosser Mist» raus.
Natürlich gibt es viele Geschäftsmodelle, bei denen die Umsatzrealisierung keine besonderen Kopfschmerzen bereitet. Für den Kioskbesitzer, der eine Zeitung und eine Flasche Wasser verkauft, das Geld in bar vom Kunden kassiert, stellt die Umsatzerfassung keine grosse Knacknuss dar.
Anders aber bei komplexeren Geschäftsmodellen. Stellen wir uns eine Klinik der ästhetischen Chirurgie vor. Die Kunden schliessen einen Vertrag zu einem Fixpreis für eine bestimmte Behandlungsform ab, die sich über mehrere Monate hinziehen und mehrere Operationen beinhalten kann. Zu Beginn und zu verschiedenen Zeitpunkten leisten die Kunden Anzahlungen, die auch bei Behandlungsabbruch nicht rückerstattungspflichtig sind.
Die vertragliche Leistung beginnt mit einer umfangreichen Untersuchung an deren Ende ein umfassender Bericht steht, der den Befund und die geplanten Behandlungsschritte / Operationen enthält. Nach jeder OP erhält der Kunde ausserdem einen umfassenden OP-Bericht.
Der Kunde kann die Behandlung jederzeit abbrechen. Entscheidet sich der Kunde im Verlauf der Behandlung für eine andere Klinik, kann diese die Behandlung aufgrund des Untersuchungsberichts und der OP-Berichte direkt weiter fortsetzen.
Wie ist hier jetzt der Umsatz zu erfassen? Mit den jeweiligen erhaltenen Zahlungen? Nach Abschluss des Vertrages? Oder nach ganz anderen Massstäben, z. B. den einzelnen Leistungseinheiten Diagnose und durchgeführte OPs?
Nach Swiss GAAP FER und wohl auch nach OR wäre zu prüfen, ob ein langfristiger Auftrag vorliegt, bei dem die Umsätze gemessen am «Fertigstellungsgrad» einschliesslich eines Gewinnanteils zu erfassen wären. Wegen der unterschiedlichen Leistungskomponenten Diagnosebericht und der einzelnen Behandlungsschritte, die sehr unterschiedlich ausfallen können, eine sehr ermessensbehaftete Angelegenheit. Erhaltene Zahlungen und Umsatz- und Gewinnrealisierung fallen in diesem Fall auseinander.
Oder dann doch lieber nach dem Vorsichtsprinzip alles erst am Abschluss der Behandlung erfassen und die erhaltenen Anzahlungen so lange als Verbindlichkeit erfassen?
Die richtige Antwort ist entscheidend für die Einschätzung der künftigen Zahlungsfähigkeit oder der Feststellung des hälftigen Kapitalverlusts oder der Überschuldung.
Eine laufende Umsatzerfassung kann einen Kapitalverlust vermeiden, aber lässt die Ertrags- und Liquiditätslage ggf. günstiger erscheinen, als sie in Wirklichkeit ist, insbesondere, wenn Umsätze nach vorne gezogen werden.
Verwaltungsräte und Geschäftsführer sollten sich daher