Gemischte Schenkungen spielen in der Praxis vor allem bei Vermögensübertragungen innerhalb der Familie eine wichtige Rolle, etwa wenn Eltern eine Liegenschaft zu einem deutlich reduzierten Preis an ihre Kinder übertragen. Rechtlich liegt eine gemischte Schenkung vor, wenn ein Geschäft teilweise entgeltlich und teilweise unentgeltlich erfolgt: Die empfangende Person erbringt zwar eine Gegenleistung, diese deckt den tatsächlichen Wert des übertragenen Vermögens aber nicht vollständig. Gerade weil Geschenk und Verkauf miteinander verbunden sind, entstehen steuerliche Fragen, die sorgfältig geprüft werden müssen.
Der unentgeltliche Teil einer gemischten Schenkung kann grundsätzlich der Schenkungssteuer unterliegen. In der Schweiz wird diese Steuer nicht vom Bund, sondern von den Kantonen erhoben. Deshalb unterscheiden sich Steuerpflicht, Freibeträge und Steuersätze je nach Kanton erheblich. Häufig sind Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie direkte Nachkommen ganz oder teilweise von der Schenkungssteuer befreit. Bei Übertragungen an Geschwister, weitere Verwandte oder nicht verwandte Personen kann die Steuerbelastung dagegen deutlich höher ausfallen. Entscheidend ist dabei der Wertunterschied zwischen Verkehrswert und Gegenleistung.
Besonders bedeutend sind gemischte Schenkungen bei Immobilien. Wird ein Grundstück nicht zum vollen Verkehrswert übertragen, stellt sich die Frage nach der Grundstückgewinnsteuer. Bei reinen Schenkungen wird diese Steuer in der Regel nicht sofort fällig, sondern aufgeschoben: Die steuerliche Belastung verschwindet also nicht, sondern wird auf einen späteren Verkauf durch die beschenkte Person verlagert. Auch bei gemischten Schenkungen kann ein Steueraufschub in Betracht kommen, sofern der unentgeltliche Anteil genügend ins Gewicht fällt und die kantonalen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis wird deshalb oft geprüft, ob die Gegenleistung im Verhältnis zum Verkehrswert noch als untergeordnet gilt.
Zudem sind latente Steuern zu beachten: Wer eine Immobilie übernimmt, übernimmt oft auch eine spätere Steuerlast, die erst beim Weiterverkauf sichtbar wird.
Gemischte Schenkungen sind damit steuerlich attraktiv, aber keineswegs simpel. Sie ermöglichen eine flexible Vermögensnachfolge, können Schenkungssteuern reduzieren oder Steueraufschübe auslösen, bergen jedoch Bewertungsrisiken und spätere Belastungen. Wer eine solche Übertragung plant, sollte den Verkehrswert sauber dokumentieren, die Gegenleistung klar festlegen und die kantonalen Steuerfolgen vorgängig abklären. So wird aus einer gut gemeinten Vermögensübertragung kein unerwartetes Steuerproblem.
Dieses und weitere spannende Themen rund um die direkten Steuern erwarten Sie an unserem Tagesseminar am 26. August 2026 im Zürich Marriott Hotel. Jetzt Platz sichern und steuerlich auf dem neuesten Stand bleiben!