Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind, sollten Sie jetzt Ihren Vorsorgeausweis der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers vorliegen haben. In meiner Beratungspraxis begegne ich oft und immer mehr, Arbeitnehmenden, die nicht wissen, wie ungenügend sie in der 2. Säule (Pensionskasse) versichert sind.
Die obligatorische Berufliche Vorsorge wurde 1985 in Kraft gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt bestanden bereits ca. 3000 Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz. Das neue Gesetz musste demzufolge so ausgestaltet werden, dass die bestehenden Vorsorgelösungen mit den neuen Regeln vereinbart werden konnten. Das aktuelle Gesetz über die Berufliche Vorsorge ist eine Minimallösung und wurde bereits seit der Einführung einige Male revidiert.
Viele Arbeitgeber vor allem kleine, wie mittlere Unternehmen, beschränken sich auf die obligatorische Minimallösung, dadurch sind die Mitarbeitenden im Alter oder bei einer Invalidität oft ungenügend versichert.
Bei einem Jahressalär von CHF 100 000 und mehr, sind von diesem Lohn obligatorisch lediglich CHF 62 475 versichert. D.h. nicht, dass man beim Eintritt eines Risikos Renten in dieser Höhe erhält, sondern dass maximal von diesem Lohn Beiträge fällig werden. Die Berufliche Vorsorge kennt den sogenannten Koordinationsabzug, der CHF 25 725 beträgt. Von einem Lohn wird in der obligatorisch Beruflichen Vorsorge dieser Betrag immer abgezogen. Der Höchstbetrag beläuft sich demzufolge auf CHF 88 200, minus Koordinationsabzug - ergibt den oben genannten maximal versicherbaren Lohn von CHF 62 475. Höhere Löhne als CHF 88 200 sind in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge nicht mehr versichert.
Versuchen Sie von Ihrem Vorsorgeausweis die zwei wichtigsten Informationen heraus zu lesen.
1. Altersrente
Wie hoch ist die Altersrente? Bei dieser Information handelt es sich um eine Berechnung, die vom gleichen Lohn und der gleichen Verzinsung des Alterskapitals bis zum Erreichen des Referenzalters ausgeht.
2. Invalidenrente
Wie hoch ist die Rente bei einer Invalidität?
Rechnen Sie aus der der ersten Säule ca. 12 x CHF 1 900 dazu (Durchschnittsrente AHV beträgt CHF 1 874 pro Monat) und überlegen Sie, ob diese Renten beim Eintritt der Pensionierung oder bei einer Invalidität ausreichen würden.
Berechnungsbeispiel bei der Pensionierung:
Rente aus der 1. Säule AHV (12 x 1900) = CHF 22 800 (Annahme)
Rente aus der Beruflichen Vorsorge CHF 36 000 (Annahme)
Total Renteneinkommen 1. und 2. Säule CHF 58 800
Ist die Antwort Nein, gilt es bessere Vorsorgelösungen zu treffen. Möglichkeiten sind die gebundene oder freie Vorsorge (3a oder 3b Produkte, Bank und /oder Versicherung) oder die Berufliche Vorsorge beim Arbeitgeber grundsätzlich mit überobligatorischen Lösungen zu verbessern.
Machen Sie diese einfache Kontrolle mit dem jeweils aktuellen Vorsorgeausweis ca. alle fünf Jahre. So vermeiden Sie Vorsorgelücken.