Die unter Dach und Fach gebrachte Reform kombiniert ein ganzes Bündel von Massnahmen:
Vereinheitlichung des Referenzalters für Männer und Frauen auf 65 Jahre in der AHV und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge
Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration (9 Jahrgänge)
Flexibilisierung des Rentenbezugs
Anreize für die Weiterführung der Erwerbstätigkeit ab 65
Zusatzfinanzierung durch Erhöhung der Mehrwertsteuer
Das Schweizer Stimmvolk muss in jedem Fall über die Erhöhung der Mehrwertsteuer abstimmen, die dem obligatorischen Referendum unterliegt. Für die Massnahmen des Gesetzes gilt ein fakultatives Referendum. Die Referendumsfrist von 100 Tagen beginnt, sobald der Gesetzestext im Bundesblatt veröffentlicht worden ist. Alle Massnahmen sind miteinander verknüpft: Die Mehrwertsteuererhöhung kann nur in Kraft treten, wenn auch die anderen Massnahmen angenommen werden, und umgekehrt.
Bevor die Reform greift, gibt es noch knifflige Aufgaben zu lösen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Abendreferat "Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV (WML) und die Folgen für den Lohnausweis" am 25. Januar 2022 mit unserem Referenten, Michael Lips, Revisor, Sozialversicherungs-Fachmann mit eidg. FA, Spida Sozialversicherungen.