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AHV-Reform: parlamentarisch unter Dach und Fach

Geschrieben von veb.ch | 22/12/2021 9:39
National- und Ständerat haben sich auf eine AHV-Reform (AHV 21) geeinigt. Für Frauen wird das Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht.

Die unter Dach und Fach gebrachte Reform kombiniert ein ganzes Bündel von Massnahmen:

Vereinheitlichung des Referenzalters für Männer und Frauen auf 65 Jahre in der AHV und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge

  • Das Referenzalter der Frauen wird etappenweise von 64 auf 65 Jahre angehoben (drei Monate pro Jahr)

Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration (9 Jahrgänge)

  • Lebenslanger AHV-Zuschlag für Frauen, die ihre Altersrente nicht vorbeziehen. Der Zuschlag ist nach Geburtsjahr und durchschnittlichem Jahreseinkommen abgestuft.
  • Tiefere Kürzungssätze für Frauen, die frühzeitig in Rente gehen, abgestuft nach Einkommen
  • Möglichkeit des Rentenvorbezugs bereits ab 62 Jahren (max. drei Jahre)

Flexibilisierung des Rentenbezugs

  • Flexible Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren in AHV und der obligatorischen BV (für Männer und Frauen)
  • Gleitender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand durch Einführung des Teilrentenvorbezugs und des Teilrentenaufschubs.

 Anreize für die Weiterführung der Erwerbstätigkeit ab 65

  • Nach Erreichen des Referenzalters können AHV-Beiträge auf kleinen Löhnen bezahlt werden (der Freibetrag von aktuell CHF 1'400/Monat ist freiwillig).
  • Nach dem Referenzalter geleistete AHV-Beiträge werden berücksichtigt, um die Rente aufzubessern.

Zusatzfinanzierung durch Erhöhung der Mehrwertsteuer

  • Zeitlich unbegrenzte proportionale Mehrwertsteuererhöhung von 0,4 Prozentpunkten

Das Schweizer Stimmvolk muss in jedem Fall über die Erhöhung der Mehrwertsteuer abstimmen, die dem obligatorischen Referendum unterliegt. Für die Massnahmen des Gesetzes gilt ein fakultatives Referendum. Die Referendumsfrist von 100 Tagen beginnt, sobald der Gesetzestext im Bundesblatt veröffentlicht worden ist. Alle Massnahmen sind miteinander verknüpft: Die Mehrwertsteuererhöhung kann nur in Kraft treten, wenn auch die anderen Massnahmen angenommen werden, und umgekehrt.

 

Bevor die Reform greift, gibt es noch knifflige Aufgaben zu lösen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Abendreferat "Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV (WML) und die Folgen für den Lohnausweis"  am 25. Januar 2022 mit unserem Referenten, Michael Lips, Revisor, Sozialversicherungs-Fachmann mit eidg. FA, Spida Sozialversicherungen.

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